[vc_row full_width=“stretch_row_content_no_spaces“][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tregler Alm – Bad Feilnbach

§1 Geltungsbereich

1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.

2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.

3. Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

4. Mit der Auftragserteilung und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

§2 Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.

2. Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist von vierzehn Werktagen nach Zugang unseres Angebots beim Kunden zugeht.

3. Bestellen Kunden ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per Email versandten Bestellungen), so sind sie verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzuweisen. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbständigen Auftrag abwickeln.

4. Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

5. Vertragsveränderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

§3 Stornierungen

1. Unsere Kunden können mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen sowie die Reservierung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen bis drei Monate vor dem vereinbarten Leistung-oder Lieferzeitpunkt bzw. der Veranstaltung kostenfrei stornieren.

2. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so behalten wir uns folgende Ansprüche entsprechen dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage vor: – Absage zwischen 90 und 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Anzahlung nur, sofern wir keine anderweitige Vermietung vornehmen können. – Absage zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Anzahlung in jedem Fall. – Absage zwischen 15 und 3 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Anzahlung zuzüglich 33% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung. – bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Anzahlung zuzüglich 66% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung. – weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

3. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, behalten wir unseren Anspruch auf Zahlung der Vergütung für unsere Lieferungen und Leistungen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage wie folgt: – Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss nur die Vergütung bezahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt. – Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 3 Tage vor den vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zuzüglich 50% der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung. – Reduzierung der Teilnehmerzahl weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss die vereinbarte Vergütung vollständig zahlen.

4. Reduzieren sich die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung, die in unseren Räumlichkeiten stattfindet, so sind wir berechtigt, den verbleibenden Teilnehmern der Veranstaltung einen ihrer Anzahl entsprechenden Raum zuzuweisen.

5. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten durchgeführt wird, so wird die erhöhte Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5% sind vorab mit uns abzustimmen. Stand 20.09.2017

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

4. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt. 5. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35% des Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 35% bis zum zehnten Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von uns angegebene Konto zu leisten.

6. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen bis zu Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. 7. Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreten, die Zweifel an der Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten sind wir berechtigt, zusätzlich 25% der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§5 Aufrechnung

1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

2. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, an von uns leih- miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Stand 20.09.2017

§6 Liefer- und Leistungszeit

1. Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.

2. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferung und Leistungen setzt die Einhaltung eines eventuell vereinbarten Ablaufplans seitens des Kunden und seitens gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter sowie unveränderte, insbesondere technische und organisatorische, Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, und solche die auf höhere Gewalt beruhen (insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschläge), befreien uns von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine für die Dauer, während der die Ablauf- und Betriebsstörung anhält. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder –fristen berechtigt unsere Kunden nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

3. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5% des Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, unsere Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder macht unsere Leistung für unsere Kunden wertlos. In diesen Fällen ist unsere Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzverpflichtung auf dem Auftragswert beschränkt.

4. Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen. §7 Annahmepflicht des Kunden Bei Bestellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche An- bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei. Stand 20.09.2017

§8 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns zu erbringenden Leistungen heraus ausgeschlossen sind.

§9 Beschaffenheitsangaben

1. Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder unseren Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.

2. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimme Qualität und Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.

3. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.

§ 10 Gewährleistung

1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.

2. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.

3. Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für sie von keinerlei Interesse ist. Stand 20.09.17

§ 11 Haftung gegenüber dem Kunden

1. Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf die nicht von Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.).

4. Für Personen. Oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.

5. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.

6. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§12 Haftung für Leistung Dritter

1. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen. 2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Stand 20.09.17

§13 Rücktrittsrecht

1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: – höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. – Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/ der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht wurden. – eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt. – Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat in unsere Hause verzehrt werden. – wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann. – die Räumlichkeiten berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit uns – von bestimmten Veranstalter, insbesondere der UEFA oder der FIFA, zu Zeiten in Anspruch genommen werden, die mit der geplanten Inanspruchnahme durch den Kunden zeitlich ganz oder teilweise kollidieren.

2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.

3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Stand 20.09.2017 Blatt

§ 14 Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten

1. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken von uns zu Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese pfleglich zu behandeln.

2. Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die vorab mit uns abgestimmt werden muss, ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.

3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.

4. Die mitgebrachten Ausstellung- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.

5. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet, zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zahn Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert vorzulegen.

6. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, unsere Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zu Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, beleibt dabei unberührt.

7. Werden wir wegen Gehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.

8. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zu Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Stand 20.09.2017

9. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 1.00 Uhr Musik gespielt werden, danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden. Die Veranstaltung selbst ist um 3.00 Uhr zu beenden.

§15 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen

1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zu Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.

2. Der Kunde haftet ferne für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zu Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können. §16 Datenverarbeitung und Datenschutz Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.

§17 Anwendbares Rech und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.

2. Gerichtstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Traunstein.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

4. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht für uns nicht.

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